Unser Hausaufgabenkonzept

Hausaufgabenkonzept

 

Rahmenbedingungen

Hausaufgaben sind in Nordrhein-Westfalen durch das Schulgesetz, die Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer sowie schwerpunktmäßig durch den Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 5.5.2015 geregelt.

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung definiert Hausaufgaben als Aufgaben für die Kinder, die sie individuell fördern. Hausaufgaben ermöglichen den Kindern, zunehmend selbstständiger und ohne fremde Hilfe zu arbeiten, zu üben, sich auf den Unterricht vorzubereiten und Verantwortung für das eigene Arbeiten zu übernehmen. Die Hausaufgaben müssen sich auf den Unterricht beziehen.  Des Weiteren müssen die Leistungsfähigkeit, die Belastbarkeit sowie die Neigungen der Schüler und Schülerinnen bei der Aufgabenstellung berücksichtigt werden[1].  

Die tägliche Hausaufgabenzeit sollte in den ersten und zweiten Klassen 30 Minuten und in den dritten und vierten Klassen 45 Minuten nicht überschreiten. Wochenenden und Feiertage sind von Hausaufgaben frei zu halten. Die Verantwortung über einen ausgewogenen Hausaufgabenumfang obliegt der Lehrerin oder dem Lehrer. Hausaufgaben finden Würdigungen werden aber nicht benotet[2]

 

Hausaufgabenbetreuung in der OGS

Im Ganztag werden Hausaufgaben in das Gesamtkonzept integriert, so dass in der Regel zu Hause keine schriftlichen Aufgaben mehr erledigt werden müssen. Eine Ausnahme stellen Tage dar, an denen ein Kind durch die Teilnahme am Jekits-Unterricht oder auch durch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften nicht an der Hausaufgabenbetreuung teilnehmen kann. An diesen Tagen müssen die Hausaufgaben zu Hause erledigt werden. Auch fehlende Materialien können dazu führen, dass ein Kind nicht an der Hausaufgabenbetreuung teilnehmen kann. Ziel der Hausaufgabenbetreuung der OGS ist, dass die Schüler und Schülerinnen lernen ihre Aufgaben eigenverantwortlich und selbstständig zu erledigen. Grundsätzlich kann die OGS keine gezielte notwendige  Nachhilfe oder Lernförderung ersetzen. Die pädagogischen Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen und Lehrer / Lehrerinnen geben bei Bedarf Hilfestellung. Auf Fehler in den Hausaufgaben wird in  angemessener Weise in Bezug auf Inhalt und Umfang hingewiesen. Die erledigten  Hausaufgaben werden von den zuständigen Betreuungskräften abgezeichnet.

Unsere gemeinsame Verantwortung

Lehrer und Lehrerinnen…

  1. …wählen im Umfang angemessene und für alle Schüler und Schülerinnen  verständliche Aufgaben aus. Die Aufgaben müssen daher keineswegs für alle gleich sein.
  2. …sorgen dafür, dass alle Hausaufgaben schriftlich notiert werden können.
  3. …würdigen regelmäßig die gemachten Hausaufgaben.
  4. …informieren Eltern, wenn Hausaufgaben wiederholt nicht erledigt wurden.

Schüler und Schülerinnen…

  1. …übernehmen die Verantwortung für die Erledigung ihrer Hausaufgaben.
  2. … führen ein Hausaufgabenheft und notieren sich ihre Hausaufgaben selbstständig in dieses.
  3. …überprüfen, ob sie die Aufgabenstellung verstanden haben und fragen ggf. nach.
  4. …sorgen dafür, dass sie die notwendigen Materialien haben.
  5. …konzentrieren sich auf ihre Arbeit, arbeiten zügig, ordentlich, selbstständig und zielgerichtet in der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit.
  6. …holen vergessene Hausaufgaben nach und zeigen sie unaufgefordert ihrem Lehrer/ihrer Lehrerin.

Schüler und Schülerinnen in der OGS beachten außerdem,…

  1. …dass sie ihre Hausaufgaben in Stillarbeit erledigen und Rücksicht auf ihre Mitschüler und Mitschülerinnen nehmen.
  2. …dass sie anzeigen, wenn sie Hilfe brauchen oder fertig sind.
  3. …dass sie mündliche Hausaufgaben (Kopfrechnen, Lesen, Auswendiglernen o.ä.) zu Hause erledigen.

OGS-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen & Lehrer und Lehrerinnen in der Hausaufgabenbetreuung…

  1. …sorgen für einen festen Zeitrahmen, in dem die Hausaufgaben in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre erledigt werden können.
  2. …geben bei Bedarf kleine Hilfestellungen, jedoch keine Nachhilfe.
  3. …schreiben eine kleine Notiz, wenn die Hausaufgaben nicht oder unvollständig  erledigt wurden (ggf. Angabe  von  Dauer  und Grund).

Eltern / Erziehungsberechtigte…

  1. …sorgen für einen festen, ruhigen Arbeitsplatz, der aufgeräumt und störungsfrei ist (Radio, Fernseher etc. sind ausgeschaltet).
  2. …sorgen für einen festgelegten, mit den Kindern vereinbarten Zeitraum.
  3. …unterstützen die Kinder bei der selbstständigen Erledigung der Hausaufgaben.
  4. …sorgen dafür, dass nachzuholende Aufgaben erledigt werden.
  5. …helfen ihren Kindern dabei, den Schulranzen/die Schultasche aufzuräumen.
  6. …erneuern ggf. die Arbeitsmaterialien.
  7. …kontrollieren regelmäßig das Hausaufgabenheft und die Postmappe.
  8. …wenden sich bei Fragen oder Problemen an den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin ihres Kindes.
  9. …würdigen die Hausaufgaben ihrer Kinder und schauen sie in regelmäßigen Abständen an.
  10. …schreiben eine kurze Notiz, wenn Hausaufgaben auf Grund eines besonderen Ereignisses (z.B. Arztbesuch) nicht erledigt werden konnten.

[1] RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 05.05.2015 (Bass 2015/16, 12-63 Nr. 3) Nr. 4.1

[2] RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 05.05.2015 (Bass 2015/16, 12-63 Nr. 3) Nr. 4.3 – Nr. 4.5