Elternbrief 16.08.2021

Elternbrief

Astrid-Lindgren-Schule  Moers

 

Moers, 16.08.2021

 

Liebe Eltern der Astrid-Lindgren-Schule,

zu Beginn des Schuljahres möchten wir Ihnen, Ihren Kindern und allen am Schulleben beteiligten Personen ein gutes und erfolgreiches Schuljahr wünschen. Herzlich begrüßen wir auch an dieser Stelle noch einmal unsere Erstklässler. Sollten Ihre Kinder die Essenbergerstraße überqueren müssen, beachten Sie bitte, dass die Schülerlotsin leider weiterhin erkrankt ist und es noch keinen Ersatz gibt.

Gleichzeitig nutzen wir diesen Brief, um Sie über wichtige Angelegenheiten zu informieren.

1. Personelle Veränderungen:

Beginnen wir mit den schönen Nachrichten: Frau Klösel ist ein neues, festes Mitglied unseres Kollegiums und wird die Klassenleitung der 2b übernehmen. Seinen Bundesfreiwilligendienst tritt Herr Vollack mit Schuljahresbeginn an und zum 01.09. starten Frau Müller und Herr Borderding bei uns. Wir begrüßen auch an dieser Stelle alle ganz herzlich. Dafür müssen wir uns von Herrn Thißen und zum Monatsende auch von Frau Carboni und Frau Bachmann verabschieden, denen wir an dieser Stelle schon mal herzlich für Ihr Engagement danken möchten. Frau Kremers wird als Sozialpädagogische Fachkraft für die Schuleingangsphase weiterhin die Kinder unserer Schuleingangsphase fördern und Frau Loose wird einige Stunden Kinder mit besonderen Bedarfen fördern.

2. Sprechzeiten:

  • Sekretariat: Mo & Do: 07.45 – 14.30 Uhr, Mi: 11.00 – 14.30 Uhr, Fr: 07.30 – 09.30 Uhr
  • Lehrkräfte & Schulleitung: Bitte vereinbaren Sie im Bedarfsfall einen Termin per E-Mail.

3. Fehltage

Krankheit

  • Meldung stets am ersten Tag der Erkrankung VOR 08.00 Uhr
  • Per Telefon/AB (02841/52033, AB wird regelmäßig abgehört) oder per E-Mail (astridlindgrenschule-moers@t-online.de)
  • Eine schriftliche Entschuldigung ist am Tag der Genesung der Klassenlehrerin vorzuzeigen.

Absehbares Fehlen/Beurlaubungen

  • Jedes absehbare Fehlen muss der Schule und der OGS/VHT im Vorfeld schriftlich mitgeteilt bzw. genehmigt werden!
  • Schüler:innen können auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund (Ramadan, Dankgottesdienst zur Kommunion, Beerdigung…) beurlaubt werden. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf ein Kind nicht beurlaubt werden. Über begründete Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Ein schriftlicher Antrag muss rechtzeitig eingereicht werden und kann im Sekretariat abgeholt werden.

4. Stundenplan:

Ihr Kind erhält in dieser Woche den Stundenplan, der ab dem 23.08.2021 gültig sein wird. Am Donnerstag, 19.08. und am Freitag, 20.08.2021 haben die Kinder der Klassen 2 – 4 von 08.00 Uhr – 11.35 Uhr Unterricht.

Ihre Kinder erhalten an ihrem ersten Schultag den Stundenplan

5. Klassenlehrerbesetzung

Klasse 1a 1b 1c 2a 2b 2c
Lehrer*innen Weber Bongardtz-Dittmer Jezierski Heumann Klösel Kraska
Klasse 3a 3b 3c 4a 4b  
Lehrer*innen Bamberger-Escher Erdmann Freese Buhl Scholten  

6. Termine

Alle wichtigen Termine können Sie der beigefügten Terminliste entnehmen. Wir freuen uns über alle Eltern, die uns bei den anstehenden Aktionen unterstützen. Leider bleibt die Entwicklung der Pandemie rasant, aber wir hoffen, dass in diesem Jahr wieder etwas mehr Normalität einkehrt – bitte entnehmen Sie der Rückseite alle für die Wiederaufnahme des Schul-und OGS-betriebs relevanten Informationen.

7. Schulbücher

In den nächsten Tagen bekommt Ihr Kind die Schulbücher mit nach Hause – bitte achten Sie auf einen sorgfältigen Umgang. Wir wären dankbar, wenn Sie die Bücher mit einer Schutzhülle versehen. Bitte beachten Sie, dass Bücher, mit denen nicht pfleglich umgegangen wurde, zumindest anteilig ersetzt werden müssen.

8. Förderverein

Der Förderverein unterstützt unsere Arbeit seit vielen Jahren nicht nur durch finanzielle Zuwendungen, sondern auch durch das persönliche Engagement vieler Helfer:innen. Aus diesem Grund die Bitte unserer aktiven Mitglieder: Werden Sie Mitglied im Förderverein, nehmen Sie an den Sitzungen teil und lassen Sie sich wählen, damit die Kinder unserer Schule noch lange von der Arbeit unseres Fördervereins profitieren können. Mitgliedsanträge erhalten Sie auf den Pflegschaftssitzungen. Sie können diese auch auf unserer Homepage downloaden oder im Sekretariat erhalten.

9. Allgemeines:

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind pünktlich und ausgeschlafen zum Unterricht erscheint. Sie erleichtern ihm damit den Tagesbeginn.
  • Bitte denken Sie auch an ein gesundes Frühstück (Getränk: Wasser).
  • Bitte achten Sie auf eine regelmäßige und ordentliche Erledigung der Hausaufgaben und auf die Vollständigkeit des Arbeitsmaterials.
  • Bitte achten Sie auf den Inhalt der Tornister. Hier geht es zum einen um Ordnung, die Ihrem Kind den Schultag erleichtert, und zum anderen um das Gewicht der Tasche.
  • Bitte verabschieden Sie ihr Kind spätestens am Schultor.
  • Der selbstständige Schulweg mit anderen Kindern ist für die Entwicklung der Schüler wichtig. Trauen Sie Ihren Kindern diesen zu.
  • Wir bitten höflichst auf das Rauchen vor dem Schultor zu verzichten!
  • Bitte fahren Sie vorsichtig und achtsam in der Nähe unserer Schule. Parken Sie nur auf dafür vorgesehenen Flächen und halten Sie insbesondere das absolute Halteverbot an unserem Zebrastreifen ein – es geht um die Sicherheit unserer Kinder!
  • Bitte denken Sie daran, Notfallnummern immer zu aktualisieren.

10. OGS-/VHT-Betrieb

Auch unser offener Ganztag startet wieder im Regelbetrieb. Bitte beachten Sie, dass unsere Erstklässler bis zu den Herbstferien eine Eingewöhnungszeit haben und flexibel abgeholt werden können. Der Mensabetrieb findet wie gewohnt statt.

Zuletzt noch, wie auch in den letzten Schuljahren, eine große Bitte von uns:
Sprechen Sie bei allen anstehenden Problemen und Fragen vertrauensvoll mit Ihrer Klassenlehrerin/Ihrem Klassenlehrer. Sie als Eltern und wir als Lehrkräfte haben gemeinsam das Ziel die Kinder bestmöglich zu fördern. Dies kann nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule gelingen. Auch im letzten Schuljahr hat das, trotz der ganz besonderen Umstände, aus unserer Sicht weiterhin gut funktioniert. Dafür herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Gualano und das Team der GGS Astrid-Lindgren

Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten, Schuljahr ´21/´22:

Im Schuljahr 2021/2022 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden – die aus unserer Sicht wichtigsten Regelungen finden Sie, liebe Eltern, im Folgenden zusammengefasst:

  • Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
  • Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden. Zeitweise kann vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter bestimmten Bedingungen abgesehen werden.
  • Darüber hinaus gehende Ausnahmen von der MNB-Pflicht, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich – bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit der Schulleitung auf.
  • Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleiben die wöchentlichen Testungen an den Schulen sowie der Testzyklus erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen.
  • Alle Kolleg:innen achten auf eine regelmäßige Durchlüftung der Unterrichtsräume.
  • Bei einem Coronafall in der Klasse gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) sowie Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal, die in engem Kontakt standen als „enge Kontaktpersonen“. Diese Personen haben sich auf Anordnung in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen sind grundsätzlich von Quarantäneregelungen ausgenommen, soweit die entsprechenden aktuellen Empfehlungen des RKI dies vorsehen.
  • Von einer Einstufung als enge Kontaktpersonen der anderen Schülerinnen und Schüler der Klasse sollte hingegen abgesehen werden, wenn Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz oder eine Mund-Nase-Bedeckung korrekt getragen haben, alle anderen empfohlenen Standard-Maßnahmen inklusive korrekter Lüftung eingehalten und Abstandsregelungen während des Unterrichts für kumulativ nicht länger als 15 Minuten unterbrochen wurden.
  • Im Falle eines positiven PCR-Pool-Testergebnisses oder eines positiven Corona-Selbsttests bei Schultestungen erfolgt umgehend eine Absonderung der betroffenen Personen bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses mittels individuellem PCR-Test. Liegt ein solches vor, ist für diese Personen eine Teilnahme am Präsenzunterricht, sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen oder an Betreuungsangeboten grundsätzlich wieder möglich, sofern diese Person nicht durch das Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurde.

Mit freundlichen Grüßen

M. Gualano